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LEITBILD
Die Bewohner und Bewohnerinnen von SOVIEs-Wohnen sollen im Rahmen Ihrer Möglichkeiten eine möglichst selbständige Lebensführung erlernen und dabei eine Verbesserung ihrer sozialen Integration erfahren.
Individualität, Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Bewohner stehen dabei im Mittelpunkt. Gleichmaß und Planmäßigkeit, Struktur und Verlässlichkeit, Harmonie und Vertrauen sind hierbei ebenso wichtig, wie die Vermittlung von Dynamik und Tempo, Spannung und Akzente, Leidenschaft und Freude.Das Schloss und seine Räumlichkeiten sorgen für eine hohe Lebensqualität. Es herrscht ein soziales und therapeutisches Umfeld, in dem sich die Bewohner geborgen, gefördert aber auch gefordert fühlen dürfen. Es wird ihnen hier Wertschätzung, Akzeptanz und in klar definierten Regeln Toleranz entgegengebracht.
Die Bewohner der Übergangseinrichtung sollen befähigt werden, außerhalb weiterführende Angebote im Bereich Arbeit (berufliche Wiedereingliederung) und Wohnen (betreutes Einzel- oder Gruppenwohnen) wahrnehmen zu können und somit wieder eine eigenständige Lebensführung mit sinnvoller Freizeitbeschäftigung zu erlangen. In die Langzeiteinrichtung nehmen wir Personen auf, die für diese Ziele mehr Zeit benötigen.
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ZIELE
• Verbesserung und/oder Stabilisierung des körperlichen und seelischen
Gesundheitszustandes
• Erfahrung einer sinnvollen Tages-
strukturierung und Freizeitgestaltung
• Zunehmende Selbständigkeit durch das
Erlernen lebenspraktischerFähigkeiten
• Erlangung von sozialer Kompetenz
• Förderung der Eigenverantwortung
WER PASST ZU UNS?
Erwachsene Frauen und Männer bis zum 65. Lebensjahr mit chronisch verlaufenden psychischen Erkrankungen, vorwiegend mit Psychosen aus dem schizophrenen Formenkreis. Im Einzellfall kommen auch Menschen mit einer zusätzlichen Suchtproblematik („Doppeldiagnose“) in Frage. Im Übergangs-bereich können acht, im Langzeitbereich vier BewohnerInnen aufgenommen werden.
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WER PASST NICHT?
Personen mit• schwerer geistiger und/oder körperlicher Behinderung
(Einrichtung ist nicht barrierefrei)
• hohem pflegerischen Aufwand (ab Pflegestufe I)
• akuter Selbst- und/oder Fremdgefährdung
• akuter psychiatrischer Erkrankung, die einer stationären Behandlung bedarf
• einer im Vordergrund stehenden Suchtproblematik
